Frankfurter Juristische Gesellschaft e.V.

Willkommen bei der Frankfurter Juristischen Gesellschaft

Die nach der vorbereitenden Versammlung vom 10.12.1964 mit dem Gründungsvortrag von Prof. Dr. Heinrich Kronstein „Die Freiheit des Unternehmens und ihre Grenzen“ zunächst unter dem Namen „Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung (Juristische Gesellschaft) Frankfurt am Main“ gegründete Gesellschaft wurde am 24.6.1965 in das Vereinsregister eingetragen. Ihre Satzung bezeichnet bis heute unverändert als Zweck die wissenschaftliche Behandlung von das Recht und die Wirtschaftswissenschaften betreffenden Fragen, wobei das Wirtschaftsrecht im Vordergrund steht.

Seite 1965 veranstaltet die Frankfurter Juristische Gesellschaft jährlich zwischen vier und zwölf Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen mit national und international bekannten Referenten über Fragen aus dem Bereich des Rechts und der Wirtschaftswissenschaften.

Die Vorträge finden regelmäßig in Vortragssälen in Haus am Dom, Domplatz 3, der Frankfurter Sparkasse, Neue Mainzer Strasse 49 oder der Johann Wolfgang Goethe- Universität, Theodor-W.-Adorno-Platz, statt.

Der Vorstand der Gesellschaft hat derzeit zwölf Mitglieder.

Vorsitzender des Vorstandes ist der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, Dr. Wilhelm Wolf.

Beraten wird der Vorstand von einem Beirat, in dem Vertreter von bedeutenden Frankfurter Unternehmen, Kanzleien, Gerichten, Behörden und Verbänden vertreten sind.

Mitglied der Frankfurter Juristische Gesellschaft kann jeder werden, der eine juristische oder staatswissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat. Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder beträgt aktuell mindestens 25,00 Euro. Der Beitrag ist steuerlich absetzbar. Die von der Gesellschaft verfolgten Zwecke sind im Sinne der geltenden steuerlichen Regelungen als gemeinnützig anerkannt.

Zu den Veranstaltungen und zu der alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung wird gesondert eingeladen.